b) Die Teiländerung "Wille" sieht in § 14ter Abs. 8 BNO vor, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Fachmarkt- und Einkaufszentrums eine ÖV-Güteklasse "C" in Hauptverkehrszeiten (inkl. Samstag) unter überwiegender finanzieller Beteiligung der Grundeigentümer realisiert sein muss. ÖV-Güteklasse "C" bedeutet vorliegendenfalls, dass die Buslinie (Linie 8 der Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen [RVBW]) im 10-19 Minuten-Takt betrieben wird und sich die Haltestellen in der Nähe des Einrichtungshauses befinden (siehe dazu die VSS-Norm SN 640'290 "Parkieren; Grenzbedarf, reduzierter Bedarf, Angebot", Tabellen 6 und 7).