sie sieht als Zielsetzung vor, Entwicklungsschwerpunkte an überdurchschnittlich gut erschlossenen Standorten in der Nähe der Zentren zu fördern, die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr zu gewährleisten und durch Optimierung der Strassen-, Parkier- und ÖV-Infrastruktur Anreize zu schaffen, um eine Reduktion der Fahrtenzahl und der Fahrleistung des Individualverkehrs zu erzielen (Parkplatzbewirtschaftung). Darüber hinaus verweist die Massnahme M7 auf den Richtplan Abschnitt S 3.4, wonach die Gemeinden gehalten sind, in einem Gesamtkonzept für die Parkierung aufzuzeigen, wie die Parkierung geordnet bzw. die Parkplätze bewirtschaftet werden müssen,