5.9 statt 6.9 Partikel kg]) ist davon auszugehen, dass die Immissionszunahme im Mittel und auch an fast allen Punkten des Untersuchungsgebietes weit unter 1 µg/m3 beträgt. Über die zusätzliche Belastung mit Ozon und Schwebestaub (PM10) liegen keine genaueren Angaben vor. Es ist jedoch gerichtsnotorisch und ergibt sich auch aus dem Massnahmenplan Luft, dass die entsprechenden Langzeitwerte in den Gebieten mit übermässigen NO2- Immissionen grossflächig überschritten sind (siehe dazu Jahresbericht 2003 ZUDK).