Wie dem Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau entnommen werden kann, befindet sich die Gemeinde Spreitenbach in einem lufthygienisch übermässig belasteten Gebiet. Die Immissionen für NO2 liegen teilweise deutlich über dem Grenzwert von 30 µg/m3 (Massnahmenplan Luft des Kantons Aargau vom Juli 2002, S. 23), weshalb Spreitenbach im Anhang zur Verordnung über verschärfte Emissionsbegrenzungen gemäss Massnahmenplan Luftreinhaltung vom 17. Februar 1992 (Massnahmenplan-Verordnung, MPLV; SAR 781.311) auch als Gebiet mit übermässigen Stickstoff- dioxid-Immissionen bezeichnet wurde.