42 SSV kann vor jeder Fahrbahnverengung, d.h. bei den Ausweichstellen, das Signal "Dem Gegenverkehr Vortritt lassen" (3.09) bzw. in der Gegenrichtung "Vortritt vor dem Gegenverkehr" (3.10) angebracht werden. So bestünde eine Situation des Einbahnverkehrs, so dass die Breite des Stickiweges im Bereich der Einengungen nur 3,0 m erreichen müsste und somit die Anforderungen der VSS-Norm ohne weiteres erfüllt wären. Im Bereich der Ausweitungen genügt unter dieser Voraussetzung eine Breite von 4,0 m. Nachdem der Stickiweg bei den Ausweichstellen 4,5 m und unter Berücksichtigung von § 111 BauG mindestens 4,9 m breit ist, wäre bei einem Einbahnverkehr auch diese Voraussetzung erfüllt.