22,35 m. Einzelne Einengungen überschreiten sogar die von der VSS-Norm 640 213 vorgesehene Maximallänge von 50 m. Die Länge der Einengungen ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Anforderungen bezüglich des massgebenden Begegnungsfalls festzulegen (VSS-Norm 640 213, Abbildung 13 FN 2). Aufgrund des geraden Verlaufs des Stickiwegs liegen derart übersichtliche Verhältnisse vor, dass die Regelung des Vortrittsrechts zwischen zwei Personenwagen auch bei einer grösseren Entfernung möglich ist. Die Einengungen und ihre Anordnung haben die Wirkung, dass in ihrem Bereich nur mit reduzierter Geschwindigkeit bis max. 30 km/h gefahren werden kann.