Der Bereich der Ausweitungen dient den vortrittsbelasteten Fahrzeugen dazu, den Gegenverkehr abzuwarten, bis sie das Hindernis, d.h. die Einengung, passieren können (vgl. Art. 9 Abs. 1 VRV). Je grösser die Zahl der Fahrzeuge ist, welche die betreffende Strasse befahren, desto grösser ist das Risiko, dass sich mehrere Fahrzeuge hinter einer Einengung befinden, um den Gegenverkehr abzuwarten, und umso länger müssen folglich die Ausweitungen sein. 2005 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 207