Die genannten Rügen sind im Folgenden zu prüfen. 3.6.4. In der VSS-Norm 640 213 wird für die Abstände zwischen zwei Einengungen, d.h. für die Länge der Ausweitungen, in denen der Grundbegegnungsfall zu gewährleisten ist, eine Distanz zwischen 30 und 50 m empfohlen. Die genaue Länge ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen (Abbildung 13 FN 3). Der Bereich der Ausweitungen dient den vortrittsbelasteten Fahrzeugen dazu, den Gegenverkehr abzuwarten, bis sie das Hindernis, d.h. die Einengung, passieren können (vgl. Art. 9 Abs. 1 VRV).