auf einzelne Mobilfunkanlagen zu. Diese dürften nicht isoliert, sondern müssten als Teil eines umfassenden Netzes und im Zusammenhang mit entsprechenden Anlagen anderer Betreiber betrachtet werden. Es sei auch mit dem Demokratieverständnis nicht vereinbar, wenn derart raumrelevante Entwicklungen, wie sie zur Zeit bei der Telekommunikation stattfänden, nach reinen Marktmechanismen ohne jede Einflussnahme durch die betroffene Bevölkerung ablaufen könnten. 4.2. Bau- und auch Ausnahmebewilligungen haben den planerischen Stufenbau zu beachten.