Die Kernzonen sind für Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowie Läden bestimmt; in den Kernzonen K5 sind zudem Einkaufszentren zulässig (§ 16 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Baden [BNO] mit den gleichen Beschluss- und Genehmigungsdaten wie der Zonenplan). (…) 4. 4.1. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Planungspflicht. Raumwirksame Aufgaben im Sinne von Art. 2 RPG lägen vor, wenn die zu ihrer Erfüllung angestrengten Tätigkeiten die Nutzung des Bodens oder die Besiedlung des Landes veränderten oder bestimmt seien, diese zu erhalten (Art. 1 Abs. 1 RPV).