1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, auf dem Flachdach des Bürogebäudes an der Stadtturmstrasse 10 (Gebäude Nr. 2342) eine GSM/UMTS-Mobilfunkanlage zu erstellen. Das Bauprojekt umfasst die Installation von neun Sendern, wovon je drei Sender mit je 632, 680 und 1'000 Watt. Die Sendeantennen würden an zwei Stahlmasten ca. 28 m über Terrain montiert. Weiter ist die Angliederung von vier Richtfunkantennen vorgesehen. 1.2 Die Parzelle Nr. 1354 liegt gemäss dem Bauzonenplan der Stadt Baden vom 23. Oktober 2001 / 2. April 2003 in der Kernzone (K) 5. Die Kernzonen sind für Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowie Läden bestimmt;