, darf es selbstverständlich auch nicht vorfrageweise die Nutzungsplanung präjudizierende Feststellungen treffen. Auf das Begehren um inzidente Normenkontrolle darf deshalb ebenfalls nicht eingetreten werden. (…). 41 Planungspflicht in Bezug auf eine Mobilfunkanlage innerhalb der Bauzone. - Rekapitulation der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Planungspflicht von Mobilfunkanlagen inner- und ausserhalb der Bauzonen (Erw. 4.2).