Es erscheint müssig, im Zusammenhang mit der Festlegung des massgebenden gewachsenen Terrains Motivforschung zu betreiben, wie dies das Baudepartement tut. Die Terraingestaltung, um welche es heute geht, ist am 6. Februar 1984 formell rechtskräftig bewilligt worden, und zwar - wenn auch der Wiedererwägungsentscheid vom 28. November 1984 in Betracht gezogen wird - ohne jeden Vorbehalt in Bezug auf das für künftige Überbauungen massgebende gewachsene Terrain. Derartigen, rechtlich abgesicherten Terrainveränderungen ist immanent, dass sie einen neuen Terrainverlauf definieren, der auch für allfällige Neubauten gilt.