Sicher hat aus diesem Grund auch die Baugesuchszentrale in ihrem Schreiben vom 15.11.83 (…) der Auffüllung zugestimmt. Wenn man auffüllen darf, so muss doch das neue Niveau für eine neue Überbauung gelten. Das alte Niveau wurde durch den Strassenbau überholt.“ Auf ein bei ihm eingereichtes Wiedererwägungsgesuch gleichen Inhalts hin beschloss der Gemeinderat am 27. Februar 1984, den Satz "Bei künftigen Bauvorhaben im Bereiche der Aufschüttung ist das ursprünglich gewachsene Terrain zu berücksichtigen." in Ziffer 2 der Verfügung vom 6. Februar 1984 zu streichen. Er begründete dies wie folgt: