Einsprachen während der öffentlichen Auflage vom 5. bis zum 25. Januar 1984 wurden keine erhoben. Mit Beschluss vom 6. Februar 1984 erteilte der Gemeinderat die Baubewilligung, unter Beifügung u.a. der folgenden Nebenbestimmung: "2. Bei künftigen Bauvorhaben im Bereiche der Aufschüttung ist das ursprünglich gewachsene Terrain zu berücksichtigen. Der Plan, Terrainprofile Mst. 1 : 200 vom 14. Dezember 1983, ist für die Bestimmung des ursprünglich gewachsenen Terrains massgebend.