bilien ein Baugesuch für eine Terrain-Auffüllung auf der Parzelle IR 117 ein, und zwar teilweise innerhalb, teilweise ausserhalb des Baugebiets. Gestützt auf die Teilverfügung der Baugesuchszentrale des Baudepartements vom 15. November 1983, wonach der Terrainveränderung ausserhalb des Baugebiets nur zugestimmt wurde, soweit sie 1 m ab gewachsenem Terrain nicht überstieg, verlangte der Gemeinderat mit Beschluss vom 28. November 1983 eine neue Baueingabe. Diese erfolgte mit Schreiben der Bauherrschaft vom 16. Dezember 1983. Einsprachen während der öffentlichen Auflage vom 5. bis zum 25. Januar 1984 wurden keine erhoben.