Am Hang werden Gebäudehöhe, Firsthöhe und Geschosszahl talseitig gemessen. (…)" Weiter enthält § 13 ABauV die folgende Definition des gewachsenen Terrains: "1Das gewachsene Terrain ist der bei Einreichung des Baugesuches bestehende Verlauf des Bodens. Kleine Geländeunebenheiten innerhalb des Gebäudegrundrisses werden vernachlässigt. 2 Auf frühere Verhältnisse ist zurückzugreifen, wenn das Terrain im Hinblick auf das Bauvorhaben verändert worden ist." 2.2.2. Die Diskussion über die Lage des gewachsenen Terrains ist durch die folgende Vorgeschichte ausgelöst worden: