Vorab ist somit klarzustellen, welches das hier massgebende gewachsene Terrain ist. 2.2.1. Über die Messweise bei der Bestimmung der Bauhöhen bestimmt § 12 ABauV (in der Fassung vom 12. Juli 2000) Folgendes: "1Die Gebäudehöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain bis zum Schnitt der Fassade mit der Dachoberfläche (…) gemessen. 2 Die Firsthöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain bis zum höchsten Punkt der Dachoberfläche gemessen. 3 Am Hang werden Gebäudehöhe, Firsthöhe und Geschosszahl talseitig gemessen.