dort sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig, und die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt in der Ebene 7.0 m und am Hang 7.4 m (Art. 42 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Berikon [BNO] mit denselben Beschluss- und Genehmigungsdaten wie der Bauzonenplan). In Be-