39 Gebäudehöhe und Geschossigkeit (gewachsenes Terrain). - Auslegung von § 13 Abs. 2 ABauV (Kodifizierung der bisherigen Praxis); durch eine formell rechtskräftig bewilligte Terrainveränderung wird ein neuer, auch für allfällige Neubauten geltender Terrainverlauf definiert (Erw. 2). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 31. August 2005 in Sachen H. & Co. Immobilien gegen Baudepartement. Aus den Erwägungen