denn auch nicht von Einzelpersonen, sondern von Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Ein normal empfindsamer Mensch wird die Lärmimmissionen, wie sie nach der Benutzungsordnung vom 30. Juni / 5. Juli 2003 noch möglich sind, aber nicht als krass unangenehm empfinden. Der Verhaltenslärm von Menschen ist allgemein leichter zu ertragen als etwa Gewerbe- und Industrielärm, weil er in einem Wohnquartier zum täglichen Leben gehört. Die Nachtruhe ist gewährleistet, ebenso die Mittagsruhe; an Sonn- und Feiertagen darf der Spielplatz nicht benützt werden.