Zur Frage der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ist Folgendes festzuhalten: Die Beschwerdeführer haben vor dem Baudepartement ein ärztliches Zeugnis vom 2. Juni 2003 ins Recht gelegt, in welchem der Beschwerdeführerin X. attestiert wird, dass sie an "zunehmender reaktiver Depression" leide und als auslösendes Moment insbesondere die "unerträgliche Lärmbelastung durch den 'Fussballplatz' (...) wie auch die zunehmenden und sich steigernden Aggressionen von dritter Seite rund um diese Auseinandersetzung" zu betrachten seien; die erwähnte Symptomatik führe zu einer vollen Arbeitsunfähigkeit, und es stelle sich ernsthaft die Frage der Einweisung in eine stationäre Behandlung.