Auch dort ergab sich aus der geringen Distanz und der erhöhten Lage der betroffenen Wohnliegenschaft angesichts der Reflexion durch die Fassade der Turnhalle eine verstärkte Einwirkung; Versuche zeigten dort, dass Geräusche, wie sie insbesondere beim Ballspielen auf dem Hartplatz entstanden, jedenfalls bei intensivem Spiel auf dem Grundstück der beschwerdeführenden Nachbarn störend wirkten (URP 6/1992, S. 167).