Distanz zwischen dem Spielplatz und der erhöht gelegenen Terrasse auf der Parzelle Nr. 26 sei gering. Aufgrund dieser Gegebenheiten entstehe der Eindruck, jedes der teilweise unregelmässig auftretenden Geräusche verstärkt zu hören. Deren Charakter müsse als intensiv, hallend, ungefiltert und unangenehm bezeichnet werden. Der Platz werde zudem nach der Schule während mehrerer Stunden und auch am Wochenende häufig benutzt. Schliesslich sei die Lärmvorbelastung gering. Das Verwaltungsgericht hat dies alles am Augenschein vom 3. Mai 2005 bestätigt gefunden.