2001). Die Kosten der Verkleidung samt Kunststoffnetz betrügen nach Meinung des als Architekt fachkundigen Richters Fr. 25'000.-- bis 30'000.-- (einschliesslich Projektierung). Wiederum gemessen an den Baukosten (des Spiel- und Pausenplatzes) von Fr. 216'000 (vorne Erw. 3.2.2.1) und der erzielbaren Dämpfungswirkung erachtet das Verwaltungsgericht die Massnahme als der Gemeinde zumutbar. Demgegenüber fällt ausser Betracht, eine analoge Verkleidung auch in Bezug auf die Nordwestfassade des Schulhauses anzuordnen; abgesehen davon, dass die Beschwerdeführer 1 gar keinen entsprechenden Antrag stellen, ist unklar, ob die erwähnte Fassade überhaupt verkleidbar ist.