er würde nur noch begrenzte sportliche Aktivitäten erlauben, und auch auf das Parkieren von Autos müsste verzichtet werden. 3.2.2.2. Zur Frage einer lärmabsorbierenden Fassadenverkleidung hat das Verwaltungsgericht von der kantonalen Fachstelle weitere Auskünfte eingeholt. Der diesbezügliche Amtsbericht des Baudepartements (Abteilung für Umwelt) vom 27. Mai 2005 lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Anforderungen an eine Fassadenverkleidung sind Witterungsbeständigkeit und hochabsorbierende Ausgestaltung an der Aussenseite; zusätzlich benötigt wird ein Ballfangnetz aus Kunststoff zum Schutz der Verkleidung gegen Ballwurf usw.