seien die Schalldämmungskosten den Gesamtkosten für den Neubau der Gemeindekanzlei in Höhe von rund Fr. 2.6 Millionen gegenüberzustellen; das vorliegende Immissionsschutzverfahren betrifft ausschliesslich den Spiel- und Pausenplatz und nicht auch die am 28. August 2001 ebenfalls bewilligten Gebäude. Abgesehen von der fehlenden wirtschaftlichen Tragbarkeit ist der Einbau eines lärmdämpfenden Kunststoffbelags unbestrittenermassen aus betrieblichen Gründen nicht möglich; er würde nur noch begrenzte sportliche Aktivitäten erlauben, und auch auf das Parkieren von Autos müsste verzichtet werden.