Das Baudepartement hat die Kosten der erwähnten Schallschutzmassnahmen den Baukosten des Spiel- und Pausenplatzes von Fr. 216'000.-- gegenübergestellt und ist zum Schluss gelangt, ein Anteil von über einem Drittel sei unverhältnismässig hoch. Diese Beurteilung leuchtet ein, wenn berücksichtigt wird, dass die Benützungszeiten des Pausen- und Spielplatzes zugunsten der Beschwerdeführer dem Vorsorgeprinzip entsprechend moderat festgesetzt worden und besonders lärmige Aktivitäten untersagt sind (vorne Erw. 3.2.1);