3.3). 3.2.2. An baulichen Emissionsbegrenzungsmassnahmen stehen eine Lärmschutzwand, ein lärmmindernder Bodenbelag und eine lärmabsorbierende Verkleidung der Südostfassade des Gemeindehauses zur Diskussion. 3.2.2.1. Eine Schallschutzwand müsste, um ihren Zweck zu erfüllen, auf der den Spiel- und Pausenplatz auf der Nordostseite abgrenzenden Mauer (oder allenfalls weiter nordöstlich bzw. auf der Grenze zur Parzelle Nr. 26) errichtet werden sowie etwa 2.5 m hoch und 70 m lang sein und würde rund Fr. 50'000.-- kosten. Für einen speziellen Sportplatzbelag werden die Kosten auf Fr. 25'000.-- bis 70'000.-- beziffert.