Es läuft, wie das Baudepartement zutreffend feststellt, dem öffentlichen Interesse an einem der Allgemeinheit offen stehenden Spielplatz an sich zuwider, wenn derjenige Wochentag, der am meisten Freizeitmöglichkeiten bietet, nämlich der Sonntag, für die Benützung gänzlich ausser Betracht fällt. Der Kompromiss, den Sonntagnachmittag zur Benützung freizugeben, gewährleistet einerseits das Ausschlafen, und auf der andern Seite können sich die Kinder und Jugendlichen für rund vier Stunden auf dem Platz dem Spiel und dem Sport hingeben. Auch die Randzeiten an den Werktagen und am Samstag erscheinen sinnvoll und zumutbar.