von vornherein untersagt sind, nämlich das Fussballspielen, das Ballspielen an Haus- und Betonwände, die Verwendung lärmiger Spielzeuge und elektronischer Musikanlagen sowie die Benützung von Rollbrettern bzw. Skateboards. Unter diesen einschränkenden Randbedingungen ist es der Nachbarschaft einer solchen Anlage grundsätzlich zumutbar, die von den Benützern erzeugten Lärmimmissionen an den Werktagen bis 20.00 Uhr, an Samstagen bis 19.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 13.30 bis 18.00 Uhr hinzunehmen.