Dem Sport in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Schul- und Vereinssport, Jugend- und Erwachsenensport, Hochleistungssport, Massensport) kommt in der heutigen Gesellschaft eine wichtige Bedeutung zu, was etwa durch Art. 68 BV dokumentiert wird; Sport wird als Bestandteil der Kultur betrachtet und dient in hohem Masse einer sinnvollen Freizeitgestaltung und der Gesundheitspflege (Thomas Widmer Dreifuss, Planung und Realisierung von Sportanlagen, Zürcher Studien zum öffentlichen Recht Nr. 151, Zürich 2002, S. 2). Stimmt man dieser Zielsetzung zu, muss auch gewährleistet werden, dass eine ihr dienende Anlage bedürfnisgerecht zugänglich ist.