gemeinen Feiertagen seien derartige Spielplätze häufig ebenfalls bis zum Einbruch der Dunkelheit bzw. längstens bis 20.00 Uhr der Öffentlichkeit zugänglich (so in den Gemeinden Zeiningen und Umiken); insoweit sei der Gemeinderat Mellingen den Beschwerdeführern entgegengekommen, indem er die Schliessungszeit einschliesslich des Samstags auf 18.00 Uhr festgesetzt habe. Nebst der Mittagsruhe (Unterbruch zwischen 12.00 und 13.00 Uhr sei somit auch die Abendruhe der Anwohner hinreichend gewährleistet. Was besonders stören könnte, nämlich der Lärm von Radio- und Tonbandgeräten, sei in Mellingen untersagt (siehe zum Ganzen: AGVE 1999, S. 282 und 284).