Der Gemeinderat hatte dabei folgende Benützungszeiten festgelegt: "Öffentlichkeit, nicht organisierter Sport Die Anlagen dürfen von Montag bis Freitag bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 20.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen längstens bis 18.00 Uhr als öffentlicher Spiel- und Sportplatz von Kindern und Erwachsenen benützt werden.