ab etwa 18 Uhr bis 20.30 oder 20.45 Uhr sei es jeweilen vorbei mit der Ruhe, denn es werde beim Spielen geschrien und gejohlt und mit den Stöcken gegen die Wand, das Geländer und die Papierkörbe geschlagen. Auf dem Platz werde auch Fussball und Basketball sowie am Montag Volleyball gespielt. Am Samstag werde den ganzen Tag durch gespielt wie unter der Woche. 3.2. Unter dem Titel des Vorsorgeprinzips verlangen die Beschwerdeführer 1 eine Reduktion der vom Gemeinderat verfügten Benützungszeiten, namentlich ein Benützungsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, sowie bauliche Massnahmen wie eine Abschirmung des Platzes oder die Erstellung einer Lärmschutzwand.