Die Distanz zwischen der Südwestfassade bzw. der Terrasse und der nordöstlichen Begrenzung des Pausen- und Spielplatzes beträgt rund 17 m. Vor dem Baudepartement gaben die Beschwerdeführer 1 nebst dem Skateboard- Fahren - dieses hat das Baudepartement mittlerweile formell rechts- 2005 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 177