Verfügung des Gerichtspräsidenten vom 24. Juni 2003 aber bis zum Vorliegen des Baudepartementsentscheids weiterhin gelten solle. Dieses Regime ist nach dem Erlass des Entscheids vom 20. April 2004 stillschweigend beibehalten worden, d.h. am Sonntag wird der Platz derzeit nicht benützt. 1.2. Die Parzelle Nr. 27 befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen gemäss dem Bauzonenplan der Gemeinde Olsberg vom 22. Oktober 1993 / 5. März 1996. Die Grundstücke der Beschwerdeführer sind der Neubautenzone A zugeordnet. In beiden Zonen gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 Abs. 1 lit.