Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab." Das Baudepartement verbot in seinem Entscheid vom 20. April 2004 zusätzlich die Benützung von Rollbrettern (Skateboards). B. Die Beschwerdeführer beantragten vor Verwaltungsgericht, es sei in Abänderung der vorinstanzlichen Entscheide festzustellen, dass der Pausen- und Spielplatz von Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr benutzt werden darf; die Benutzung des Platzes an Sonn- und Feiertagen sei gänzlich zu untersagen.