8. Rollbretter sind erlaubt, solange kein alternativer Platz gefunden ist. 9. Platzbenützer sollen insgesamt keinen übermässigen Lärm verursachen. C. Kontrollorgan 1. Ausserhalb des Schulbetriebes ist der Gemeinderat Kontrollorgan. 2. Zuwiderhandlungen sind dem Gemeinderat schriftlich mittels Anzeigeformular zu melden. Die Benutzung des Platzes erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schäden haften die Verursacher. Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab.