38 Lärmimmissionen von einem öffentlichen Spiel- und Pausenplatz. - Qualifizierung des Platzes als neue ortsfeste sowie unter das USG und die LSV subsumierbare Anlage (Erw. 2.1). - Grundsatz des zweistufigen Umweltschutzes mit Vorsorgeprinzip und Verschärfung der Emissionsbegrenzungen (Art. 1 Abs. 2 sowie 11 Abs. 2 und 3 USG); Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte bei nicht nach marktwirtschaftlichen Prinzipien betriebenen Anlagen; Festlegung des Immissionsniveaus in Anwendung von Art. 15 USG (Erw. 2.2). - Emissionsbegrenzungen betrieblicher (Erw. 3.2.1) und baulicher Art (Erw.