• Umgekehrt misst das Verwaltungsgericht der unterschiedlichen Strahlenbelastung mehr Bedeutung bei als der Regierungsrat, der die Relevanz dieses Umstands deshalb als gering beurteilt, weil die Ausschöpfung der AGW im untern Bereich liege. Es gilt heute als anerkannt, dass die Bevölkerung vor den thermischen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung mit den zur Zeit gültigen Grenzwerten geschützt ist. Umstritten sind jedoch mögliche Gesundheitsschädigungen dieser Strahlung im Niedrigdosisbereich.