Diese Relativierung deckt sich mit den eigenen Eindrücken des Verwaltungsgerichts. Die Antenne steht weder am einen noch am andern Ort völlig isoliert in der Landschaft; am Alternativstandort lehnt sie sich an den Waldstreifen und die Hecke an der Erlenstrasse an. Sogar eher vorteilhaft wirkt sich für den Alternativstandort aus, dass dieser etwas tiefer als der Projektstandort in einer leichten Senke liegt, wenn auch die Antenne dort etwas höher erstellt werden müsste.