Die Antenne stehe noch isolierter, beeinträchtige die angrenzende Landschaftsschutzzone wesentlich stärker, wirke wegen der erforderlichen Mehrhöhe von mindestens 5 m eher robuster und damit auffälliger und mache wegen der Wegböschung bzw. der Hangneigung einen massiveren Eingriff ins Terrain erforderlich. Der Standort auf der Parzelle Nr. 1097 sei auch nicht optimal - trotz der Möglichkeit der Angliederung an bestehende Bauten sei die Antenne in der weiten Kulisse der sanft ansteigenden unbewaldeten Hänge recht ausgestellt und von allen Seiten einsehbar -, aber doch besser als der Alternativstandort.