ungeschmälerte Erhaltung der bereits recht hohen Bestockung, die eine landschaftlich wichtige Gliederungsfunktion habe, wesentlich; mit einer Lücke in der Baumhecke sei die Antenne spürbar exponierter. Durch eine leichte Verschiebung des Feinstandorts sei aber der vollständige Schutz der Hecke möglich. Auch für den Fall der Erhaltung der Hecke beurteile die kantonale Fachstelle den Alternativstandort allerdings als "deutlich schlechter": Die Antenne stehe noch isolierter, beeinträchtige die angrenzende Landschaftsschutzzone wesentlich stärker, wirke we-