Am Alternativstandort befinde sich entlang der Erlenstrasse eine nach Massgabe von § 26 BNO geschützte Hecke (Ziffer 3.4.8 des Anhangs der BNO). Die kantonale Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz sei der Meinung, für die Landschaftsverträglichkeit des Alternativstandorts sei eine 2005 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 167