Eine wesentliche Verbesserung sei lediglich bei zwei OMEN-Punkten zu verzeichnen. Auch am anbegehrten Standort sei bei sämtlichen OMEN im näheren Umkreis der AGW deutlich eingehalten. Der Immissionsgrenzwert (IGW) sei ebenfalls an jedem Ort eingehalten, an welchem sich Personen ohne Schutz vor Strahlung frei bewegen könnten (Art. 13 und Ziff. 11 des Anhangs 2 NISV). • Natur- und Landschaftsschutz Am Alternativstandort befinde sich entlang der Erlenstrasse eine nach Massgabe von § 26 BNO geschützte Hecke (Ziffer 3.4.8 des Anhangs der BNO).