Die kantonale Fachstelle habe gestützt auf Art. 4 Abs. 1 sowie Ziffer 64 lit. b und Ziffer 65 des Anhangs 1 NISV für sechs OMEN (…) die tatsächlichen Effektivwerte der elektrischen Feldstärke ermittelt und mit dem massgebenden AGW von 6.0 V/m in Beziehung gesetzt; im Quervergleich werde der AGW beim Projektstandort durchschnittlich zu 30.5% ausgeschöpft, beim Alternativstandort durchschnittlich zu 20.5%. Die Verbesserung um 10% angesichts einer maximalen Ausschöpfung des AGW von 40.1% sei nicht erheblich. Eine wesentliche Verbesserung sei lediglich bei zwei OMEN-Punkten zu verzeichnen.