um die Richtfunkverbindung zum nächsten Standort sicherzustellen, müsste der Mast die Baumkronen um 5 - 10 m überragen (Standort D). Die kantonale Fachstelle für Landschaft und Gewässer erblickt in diesem Standort wegen der Abdeckungsprobleme keine echte Alternative, weshalb sich eine weitere Beurteilung erübrige. Der Regierungsrat hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Augenscheinsverhandlung haben auch die Beschwerdeführer bzw. ihr Fachberater anerkannt, dass es sich beim Standort D nicht um einen valablen Standort handle. Sein Ausschluss aus der Standortevaluation liegt deshalb auf der Hand. (…). 4.2.5 4.2.5.1