Bei dieser Ausgangslage wäre die Anordnung einer Testreihe offensichtlich unverhältnismässig. 4.2.3 Den ebenfalls in der Landwirtschaftszone gelegenen Alternativstandort mit den Koordinaten 631'800/236'730 nordöstlich des Ortsteils "Riken" hält die Beschwerdegegnerin für untauglich, weil von hier aus weder die Abdeckung der Verkehrsachse Rothrist - Murgenthal noch die In-House-Versorgung von "Riken" gewährleistet sei; um die Richtfunkverbindung zum nächsten Standort sicherzustellen, müsste der Mast die Baumkronen um 5 - 10 m überragen (Standort D).