Der Regierungsrat hat erwogen, der Standort sei aus funktechnischen und betriebswirtschaftlichen Gründen (Erfordernis einer Aufteilung der Funktionen auf zwei Masten) abzulehnen. Anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Augenscheinsverhandlung haben die Vertreter der Beschwerdegegnerin dargelegt, dass die Computersimulation hinsichtlich der Abdeckungs- bzw. Versorgungssituation am Standort C keine schlüssige Beurteilung erlaube; der in der Nähe liegende Wald habe eine abschirmende, dämpfende Funktion, die nicht berechnet werden könne. Genaue Daten liessen sich nur anhand von Messungen ermitteln; eine entsprechende Testanlage müsste über mehrere Wochen in Betrieb sein.